Kanzleien Helmut W. Platt und Elfriede Jörns Kanzleien Helmut W. Platt und Elfriede Jörns

Steuerliche Beratung

Wegen des immer komplexer werdenden und sich laufend weiterentwickelnden Steuer- und Abgabenrecht ist es für viele Steuerpflichtige vorteilhaft und zweckmäßig, die steuerlichen Angelegenheiten mit Unterstützung qualifizierter steuerlicher Beratung zu erledigen.

Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe. Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten, übernehmen wir für Sie neben der laufend zu führenden Buchhaltung sowie der Lohn- und Gehaltsabrechnung und der Erstellung des Jahresabschlusses die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Finanzbehörden.

Damit Sie permanent über Ihre steuerliche Situation informiert sind, erstellen wir für Sie Planungsrechnungen, in denen wir aus den bisher vorliegenden Daten ein Jahresergebnis und die daraus resultierenden betriebswirtschaftlichen Entwicklungen und die steuerliche Belastung berechnen. Das ermöglicht Ihnen, rechtzeitig Ihre Unternehmenspolitik  aktuellen Entwicklungen anzupassen. Sie können rechtzeitg geeignete Maßnahmen ergreifen, um ein optimales steuerliches Ergebnis zu erzielen.

Unsere Tätigkeiten umfassen

  • Erstellung von Steuererklärungen, Prüfung von Steuerbescheiden
  • Steuerplanung zur Senkung der Steuerbelastung
  • Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten, wie z. B. Stundung von Steuerschulden, Verlängerung von Fristen oder Herabsetzung von Vorauszahlungen
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden: laufend und in Sonderfragen
  • Ermittlung steuerlicher Gestaltungsspielräume und Ausnutzung sämtlicher bestehender individuellen Steuerprivilegien
  • laufende Optimierung zwischen minimaler Steuerlast bei maximalem betriebswirtschaftlichen Erfolg
  • laufende Information über steuerliche Änderungen
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen
    • allgemeine steuerlichen Außenprüfungen
    • Umsatzsteuernachschauen und -sonderprüfungen
    • Lohnsteueraußenprüfungen
    • Prüfungen durch Sozialversicherungsträger
  • Vertretung in Steuerstrafverfahren
  • steuergutachtliche Tätigkeiten

Vertretung gegenüber den Finanzbehörden

Die Vertretung gegenüber den Finanzbehörden umfasst die Wahrung Ihrer Interessen im Kontakt mit dem Finanzamt bei Rückfragen, der Klärung steuerlicher Sachverhalte, der Durchsetzung von Gestaltungen, der Teilnahme an Betriebsprüfungen, der Einholung von verbindlichen Auskünften, der Führung von Einsprüchen und Vertretung vor den Finanzgerichten.

Beratung im deutschen und internationalen Steuerrecht

Im Zuge der Internationalisierung der Wirtschaftsbereiche können wir Sie auch in außensteuerrechtlichen Fragen beraten, beispielsweise bei
  • Wegzug ins Ausland, Zuzug aus dem Ausland
  • Errichtung von Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten im Ausland
  • Errichtung deutscher Gesellschaften oder Betriebsstätten ausländischer Unternehmen
  • Beurteilung lohn- und sozialversicherungsrechtlicher Fragen
  • Erstattungsanträge ausländischer Umsatzsteuer
  • Beratung bei Fragen des Außensteuergesetzes und des Rechts der Doppelbesteuerungsabkommen
Durch unser Netzwerk zu ausländischen Beratern können wir Sie auch kompetent bei komplexen Fragen ausländischen Steuerrechts betreuen.
Steuerliche Beratung
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